Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Siebdruck Wührer GmbH. in A-5261 Uttendorf


1.) Über unsere AGBs:

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jeder mit uns abgeschlossenen Vereinbarung und sind daher einzuhalten. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.


2.) Lieferbedingungen:

Die Berechnungen unserer Lieferungen erfolgen zu dem am Tage des Versandes jeweils gültigen Preisen. Änderungen der (Rohstoff-) Einstandspreise des Verkäufers bis zum Liefertermin werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.2. Lieferungen und Leistungen erfolgen am Standort Uttendorf.
Lieferungen und Leistungen vor Ort werden nach tatsächlich geleistetem Aufwand und Umfang verrechnet.

2.3. Schadensersatzansprüche aus der Überschreibung einer Lieferfrist/Leistungsfrist oder aus Lieferverzug/Leistungsverzug sind ausgeschlossen.

2.4. Mehr- oder Mindermengenlieferung aus technischen Gründen sind bis zu 10% gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Preis verrechnet.


3.) Mängel:

Mängelrügen und Beanstandungen über Falsch- oder Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach empfang der Ware in schriftlicher Form geltend zu machen. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder zu Zahlungsverzug.

3.1. Farbabweichungen beim Druck oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge.

3.2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bedruckte Textilien in den ersten sieben Tagen nach Auslieferung, weder von Hand noch maschinell gewaschen werden dürfen, da die Farbe erst aushärten muss. Bei – durch Missachtung dieser Anweisung – entstandenen Schäden, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zu einer Mängelrüge berechtigt.


4.) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers

Anfallende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grundsätzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden des Auftragnehmers beruht, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.


5.) Gewährleistung/Haftung:

Im Falle einer fristgerechten und begründeten Mängelrüge leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5.1. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (u.a. Textilien zur Weiterbearbeitung) wird von uns keine Haftung bezüglich Vollständigkeit und Beschaffenheit übernommen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken der eingelagerten Waren abzuschliessen. Der Auftragnehmer haftet nur im Umfang der vereinbarten Leistung bzw. des Auftragswertes und nur bei grob fahrlässigem Verschulden seinerseits.

5.2. Der Auftraggeber akzeptiert einen Verarbeitungsausschuss bis zu 10% des bereitgestellten Materials.


6.) Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegen den Nutzer, im Eigentum des Anbieters. Werden die gelieferten Waren oder die daraus erstellten Sachen beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


7.) Erfüllungsort:

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Lieferungsvertrag unterwerfen sich beide Teile der Zuständigkeit des für den Erfüllungsort Uttendorf örtlich und sachlich zuständigen Bezirksgerichtes.


8.) Zahlungsbedingungen:

Alle Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Da es sich bei unserem Auftrag um eine Arbeitsleistung (Handwerksbetrieb) handelt, ist der Rechnungsbetrag ohne Skonto zu begleichen. Es sei denn, es liegt eine andere schriftliche Vereinbarung vor. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden dem Kunden Mahnspesen verrechnet, die er auch zu leisten hat.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass wir bei Zahlungsverzug des Kunden nur noch einmal mahnen, bevor wir entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

8.1. Vorauszahlung / Anzahlung / Teilzahlung:
Wir behalten uns vor, Anzahlungen auf den Auftragswert in Höhe der erforderlichen Materialkosten oder den Warenwert bei Fremdkosten, vor Auftragsbeginn zu fordern oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

8.2. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung und ihm gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.

8.3. Soweit wir Schecks oder Wechsel entgegennehmen, geschieht dies immer nur zahlungshalber. Wir haben in diesen Fällen nicht für die rechtzeitige Vorlage oder Protestierung einzustehen. Kosten der Diskontierung, Versteuerung und Einziehung gehen zur Last des Kunden.

8.4. Geringfügige Aufträge bis einschliesslich 100,00 € müssen vom Kunden sofort bei Lieferung bar beglichen werden. Ab 100,00 € ist ein Zahlen auf Rechnung möglich.


9.) Datenschutz

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der Anbieter personenbezogene Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet.
Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung erfolgt unter strikter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch den Anbieter und deren Kooperationspartner.


10.) Konkurrenzklausel

Von uns angefertigte Vorschläge, Angebote und Entwürfe sind unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese für einen Auftragsvergabe an eine andere Firma zu nutzen, es sei denn, er hat dafür unsere ausdrückliche Erlaubnis eingeholt.


11.) Sonder- und Zusatzkosten

11.1. Wir behalten uns vor, zusützlich anfallende und zur Durchführung des vom Kunden erteilten Auftrages notwendige Arbeiten nachträglich zu verrechnen, die bei Auftragsentgegennahme nicht oder nicht in ihrem vollen Umfang ersichtlich waren. Hierunter fallen insbesondere, aber nicht ausschliesslich, die Fahrzeugreinigung und das Entfernen alter Beschriftungen vor einer Fahrzeugneubeschriftung, sowie das Aufstellen von Arbeitshilfen (Gerüste, Montagematerial, etc.).

11.2. Fahrten zum Ausführungs- bzw. Montageort werden nach amtlichem Kilometergeld berechnet.

11.3. Der Kunde ist verpflichtet, verbindlich vereinbarte Termine, beispielsweise das rechtzeitige Zurverfügungstellen eines Fahrzeuges, einer Tafel, etc. einzuhalten.
Sollte er dem nicht nachkommen, sind wir berechtigt, uns entstandene Kosten, wie u.a. die verloren gegangene Arbeitszeit anteilig zu verrechnen.

11.4. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden angefertigte Entwürfe und grafische Vorschläge, sowie diverse Änderungen können von uns nach Arbeitsaufwand, unabhängig vom Zustandekommen eines Auftrages, verrechnet oder anteilig zu einem vereinbarten Preis aufgeschlagen werden.

11.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, uns die zur Durchführung eines Auftrages erforderlichen Dateien – insbesondere Logos und Schriften, in einem von uns verarbeitbaren Format beizustellen.
Verarbeitbare Formate bedeutet diesbezüglich:
-MS Windows kompatibel
-vektorbasierende Grafiken in einem mit CorelDraw kompatiblen Format
-pixelbasierende Grafiken in einem mit Adobe Photoshop kompatiblen Format, jedoch mindestens in der Größe und Auflösung, wie sie für das Endprodukt vorgesehen sind.
Sollte der Kunde dieser Möglichkeit nicht nachkommen, wird ihm die zusätzlich entstandene Arbeitszeit (für Logonachbau, Formatanpassung, etc.) in Rechnung gestellt.


12.) Genehmigungen

Soweit erforderlich, sind behördliche Genehmigungen für das Anbringen von Tafeln, Schildern, etc. vom Kunden einzuholen. Dies gilt auch, wenn die Anbringung von uns durchgeführt wird.


13.) Vervielfältigungsrecht

Der Besteller erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das bergebene Material ist. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, entstehen. Dies gilt ebenfalls für die Verwendung von Firmenlogos Dritter.


Stand: Juni 2004
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